Zu Konflikten im Versicherungsrecht kommt es häufig erst bei Eintritt des Versicherungs- oder Leistungsfalls, weil dann z.B. Streit über den Umfang vorvertraglicher Mitteilungspflichten oder die Auslegung von Versicherungsbedingungen entsteht. Die anwaltliche Tätigkeit erfasst daher nicht nur die Durchsetzung von Ansprüchen zu allen gängigen Versicherungsarten (private Haftpflicht, KFZ-Haftpflicht, Hausrat, Berufsunfähigkeits- sowie Renten- u. Lebensversicherung als Teil der privaten Altervorsorge), sondern insbesondere auch die Beratung im Vorfeld bei Vertragsschluss.
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