Familie, Ehe & Scheidung, Erben

Familie, Ehe & Scheidung, Erben

Die mit Familienrecht befassten Mitglieder unserer Bürogemeinschaft beraten und vertreten Sie sowohl im außergerichtlichen Bereich eines Ehescheidungsverfahrens mit Ziel eines möglichst einvernehmlichen Prozederes, insbesondere durch Anfertigung von Scheidungsfolgenvereinbarungen u. Eheverträgen (unter Einbeziehung auch der nichtehelichen u. gleichgeschlechtlichen Partnerschaft), als auch im sich anschließenden Gerichtsverfahren vor den Familiengerichten. Hierbei begleiten wir Sie bei den üblicherweise im Zusammenhang eines solchen Verfahrens zu erörternden Problemstellungen wie Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften), Ehegatten- und Kindesunterhalt, Sorge- und Umgangsrecht sowie Vermögensauseinandersetzung und Güterrecht. Nach Abschluß der Verfahren unterstützen wir Sie bei der gegebenenfalls erforderlich werdenden Zwangsvollstreckung in Form von Pfändung und Versteigerung.

Im Bereich des Erbrechts beraten und vertreten wir Sie bei der Umsetzung der Vielzahl von Gesetzen und Rechtsnormen, die sich mit dem Übergang von Vermögen auf den oder die Erben im Todesfall befassen. Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Vorsorge zu Lebzeiten, um auf diese Weise im plötzlichen Todesfall jahrelange Streitigkeiten zu vermeiden. Wir unterstützen Sie insbesondere beim Verfassen von Testamenten, Erbverträgen und anderen letztwilligen Verfügungen und klären Sie über die gesetzliche Erbfolge und Ihre Rechte und Pflichten als Erbe auf. Sofern es bereits zu Streitigkeiten gekommen ist, begleiten wir Sie im Rahmen des Gerichtsverfahrens.

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