Handels- und Gesellschaftsrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht, gewerblicher Rechtsschutz

Die im Bereich Handels- und Gesellschaftsrecht tätigen Mitglieder der Bürogemeinschaft bieten Ihnen umfassende Beratung bei der Gründung, Aus- und Umgestaltung von Kapital- und Personengesellschaften sowie bei Beteiligungskäufen und Umwandlungen. Zu den dabei auftretenden steuerlichen Fragestellungen erfolgt dies unter Einbeziehung unseres Kooperationspartners Sochiera & Nelles Steuerberatungsgesellschaft mbH. Des Weiteren beraten und gestalten wir bei nationalen und internationalen Vertragskonstellationen in den verschiedensten wirtschaftlichen Bereichen, finden maßgeschneiderte und bewährte Lösungen. Bei Bedarf erfolgt die gerichtliche Durchsetzung der Interessen des Mandanten vor nationalen Gerichten oder vor internationalen Schiedsgerichten.

Die gewerblichen Schutzrechte und das Recht des unlauteren Wettbewerbs sind für alle werbenden Unternehmen zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor geworden. Die in diesem Zusammenhang auftretenden rechtlichen Fragestellungen erfordern eine individuelle rechtliche Betreuung. Dies betrifft insbesondere die Erstellung und Verhandlung von Lizenzverträgen sowie sämtliche Rechtsstreitigkeiten über Marken, Geschmack- und Gebrauchmuster sowie Urheberrechte. Häufig treten auch Fragen im Zusammenhang mit der Vorbereitung von eigenen Werbemaßnahmen und/oder der Abwehr von wettbewerbswidrigen Werbeaktionen von Wettbewerbern, z.B. per einstweiliger Verfügung, Arrest und/oder Unterlassungs- und Schadensersatzklage auf.

Das Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich in den letzten Jahren insbesondere durch die umfassende Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes stark fortentwickelt. Durch die stetige Ausdehnung des Finanzmarktes stehen nicht nur Themengebiete wie Haftung des Finanzberaters, Aktien- / Börsengeschäfte und Wertpapierhandel im Fokus, sondern verstärkt auch die Bau- / Immobilienfinanzierung, Lebensversicherungen und vor allem Kreditgeschäfte der Banken. Typisches Konfliktpotential bieten hier in der Praxis u.a. unzulässige Bearbeitungsgebühren bei Kreditverträgen, Strafgebühren, Kontoführungsgebühren, unzulässige Depotübertragungsgebühren, Zinsklauseln oder mangelnde Transparenz.

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