Medizinrecht

Medizinrecht

Im Medizinrecht ist unsere Kanzlei primär auf der Seite der Leistungserbringer tätig. Wir vertreten daher insbesondere Kliniken, Ärzte, Psychotherapeuten sowie Mitarbeiter weiterer Gesundheitsfachberufe, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.

Unsere Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte:

  • Zivilrechtliche Haftung (z.B. Behandlungsfehlervorwürfe / Aufklärungspflichtverstöße)
  • Strafrechtliche Verantwortlichkeit der im Gesundheitswesen tätigen Mitarbeiter
  • Berufsrecht der Heilberufe
  • Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung
  • Vergütungsrecht der Heilberufe
  • Krankenhausrecht
  • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe

Ihre Ansprechpartner:

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