Medizinrecht
Im Medizinrecht ist unsere Kanzlei primär auf der Seite der Leistungserbringer tätig. Wir vertreten daher insbesondere Kliniken, Ärzte, Psychotherapeuten sowie Mitarbeiter weiterer Gesundheitsfachberufe, ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen.
Unsere Tätigkeits- und Beratungsschwerpunkte:
- Zivilrechtliche Haftung (z.B. Behandlungsfehlervorwürfe / Aufklärungspflichtverstöße)
- Strafrechtliche Verantwortlichkeit der im Gesundheitswesen tätigen Mitarbeiter
- Berufsrecht der Heilberufe
- Recht der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung
- Vergütungsrecht der Heilberufe
- Krankenhausrecht
- Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
Ihre Ansprechpartner: