Im Bereich Sozialrecht erfolgt die Beratung und Vertretung von Privatpersonen z.B. bei der Durchsetzung von Berufunfähigkeitsrenten oder Ansprüchen gegen die gesetzlichen Krankenkassen. Unternehmen werden bei der Inanspruchnahme von Förderleistungen z.B. in Form von Eingliederungszuschüssen o.ä. sowie bei der ggf. erforderlichen Durchsetzung oder Verteidigung von Leistungsansprüchen vor den Sozialgerichten begleitet.
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