Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland ist zwischenzeitlich in vielen Bereichen sehr stark mit Regelungen durchdrungen, die das Europäische Recht setzt. Neben den bereits in bundesdeutsches Recht umgesetzen Rechtsvorschriften sind stets auch unmittelbar geltende europäische Regelungen im Auge zu behalten, so dass dem Rechtsanwender oftmals schon das Auffinden der richtigen Rechtsvorschriften erhebliche Schwierigkeiten bereitet. Daneben existiert ein eigenständiges europäisches Rechtsschutz- und Beschwerdesystem, mit dessen Hilfe sich das verfolgte wirtschaftliche Ziel oftmals effektiv durchsetzen lässt. Die anwaltliche Tätigkeit umfasst die Beratung zu sämtlichen im jeweiligen Themenkreis relevanten europarechtlichen Fragen wie auch die Vertretung des Mandanten im Rahmen der spezifischen europarechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
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