Martin Steilmann

Rechtsanwalt Martin Steilmann

Rechtsanwalt Martin Steilmann berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts sowie des Architektenrechts.

Die weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Wohnungs-eigentumsrecht sowie das Immobiliarsachenrecht, ins-besondere auch das Zwangsversteigerungsrecht.

Rechtsanwalt Martin Steilmann ist
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwalt Steilmann ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungs-berechtigt. Er steht im Angestelltenverhältnis zu Herrn Prof. Dr. Ralf Stark.

Korrespondenzsprache:

  • Englisch

Veröffentlichungen:

Ihr Recht als Verbraucher. Geschäfte des täglichen Lebens (mit D. Heckmann u. F. Korn)
Cornelsen Verlag Scriptor, Februar 2007


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