Leise im Ton, gewaltig in den Folgen
[ Alles lesen ]
Rechtsanwalt Martin Steilmann berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts sowie des Architektenrechts.
Die weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Wohnungs-eigentumsrecht sowie das Immobiliarsachenrecht, ins-besondere auch das Zwangsversteigerungsrecht.
Rechtsanwalt Martin Steilmann ist
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Rechtsanwalt Steilmann ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungs-berechtigt. Er steht im Angestelltenverhältnis zu Herrn Prof. Dr. Ralf Stark.
Korrespondenzsprache:
Ihr Recht als Verbraucher. Geschäfte des täglichen Lebens (mit D. Heckmann u. F. Korn)
Cornelsen Verlag Scriptor, Februar 2007
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen