Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat
Der Arbeitgeber hat die Kosten für die Rechtsberatung eines Betriebsrates grundsätzlich zu übernehmen, wenn die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts aus Sicht des Betriebsrates erforderlich scheint.
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