Neue Düsseldorfer Tabelle zum Kindesunterhalt gilt ab 01.07.2007
Das OLG Düsseldorf hat die Tabelle zur Festlegung von Kindesunterhalt, die sog. Düsseldorfer Tabelle, neu überarbeitet. Die Unterhaltssätze sind erstmals leicht (zwischen zwei bis acht Euro) abgesenkt worden. Die neue Tabelle ist gültig mit Wirkung zum 01.07.2007 und gilt jeweils für zwei Jahre bis zum 30.06.2009.
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