Das öffentliche Recht umfasst alle Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden (z.B. Schutz vor Grundrechtsverletzungen, Erteilung von Baugenehmigungen, Wehr- und Zivildienstangelegenheiten, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Schul- und Prüfungsrecht, Ausländerangelegenheiten u.v.m.). Die auf diesem Rechtsgebiet tätigen Mitglieder der Bürogemeinschaft beraten und vertreten Sie daher in nahezu allen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der öffentlichen Verwaltung, mag es nun um die Abwehr belastender behördlicher Maßnahmen, um die Durchsetzung von Ansprüchen auf Genehmigungen oder staatliche Leistungen, oder um den Abschluss von Verträgen mit der Verwaltung gehen. Wegen der langen Verfahrenslaufzeiten sind wir regelmäßig bemüht, die auftretenden Fragen in Ihrem Sinne zu klären, ohne das ein Rechtsstreit geführt werden muss. Wo es unvermeidlich ist, wird Ihren Rechten durch Widerspruch und Klage, in geeigneten Fällen auch im Wege des Eilrechtsschutzes, zur Durchsetzung verholfen.
Der Bereich der Staatshaftung und Entschädigung erfasst die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen des Bürgers oder eines Unternehmens gegen die öffentliche Hand auf Zahlung von Schadensersatz oder Entschädigung. Solche Ansprüche können sich aufgrund eines schuldhaften schädigenden Verhaltens des Staates bzw. seiner Bediensteten (Amtshaftung) oder wegen entschädigungspflichtiger Enteignungen und ähnlichen Vermögenseingriffen z.B. anlässlich von Verkehrsbauprojekten oder städtebaulichen Maßnahmen ergeben.
Das Recht des öffentlichen Dienstes befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Besonderheiten für Beamte und Bedienstete, die sich u.a. im Bereich des Besoldungs-, Versorgungs-, Disziplinar- und Personalvertretungsrechts zeigen. In der Praxis bieten hier insb. die Bereiche Einstellung, Beförderung und Entlassung, Laufbahnwechsel, Abordnung, Umsetzung, Zuweisung, Versetzung, Ruhestand, Leistungsstufen, dienstliche Beurteilungen weiterhin Konfliktpotential, wobei bedeutsame neuere Rechtsentwicklungen zu beachten sind (z.B. die grundlegende Reform des Tarifrechts durch den TVöD sowie die neuere Rechtsprechung zur stärkeren Angleichung des Beamtensrechts an das Arbeitsrecht).
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