Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Fragen des öffentlichen Wirtschaftsrechts stellen sich immer dort, wo die öffentliche Hand selbst oder durch ihr zuzurechnende Unternehmen und Einrichtungen am Wirtschaftsleben teilnimmt. Öffentliches Wirtschaftsrecht ist somit eine Schnittstellenmaterie, zu der neben dem Wirtschaftsverwaltungsrecht insbesondere in Form des Gewerberechts (Konzessionen) auch andere verwaltungsrechtliche Bereiche wie z.B. das Bauplanungsrecht, das Umwelt- und Energierecht, das Verkehrs- und Infrastrukturrecht, das Abgabenrecht und nicht zuletzt das nationale und europäische Vergaberecht zählen.

Die anwaltliche Tätigkeit in diesem Bereich erfasst sowohl die Beratung der öffentlichen Hand als auch der betroffenen Privatrechtssubjekte, wobei der Schwerpunkt häufig auf einem projektorientierten Beratungsansatz einschließlich der damit einhergehenden Strategieberatung im Vorfeld sowie der Erstellung von Vertragswerken zur Projektrealisierung liegt.

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