Martin Steilmann

Rechtsanwalt Martin Steilmann

Rechtsanwalt Martin Steilmann berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts sowie des Architektenrechts.

Weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Wohnungseigentumsrecht sowie das Immobiliarsachen-recht, insbesondere auch das Zwangsversteigerungsrecht.

Rechtsanwalt Martin Steilmann ist
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.

Rechtsanwalt Steilmann ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungsberechtigt. Er steht im Angestelltenverhältnis zu Herrn Prof. Dr. Ralf Stark.

Korrespondenzsprache:

  • Englisch

Veröffentlichungen:

Ihr Recht als Verbraucher. Geschäfte des täglichen Lebens (mit D. Heckmann u. F. Korn)
Cornelsen Verlag Scriptor, Februar 2007


Aktuelle Beiträge:

Nach oben