Leise im Ton, gewaltig in den Folgen
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Rechtsanwalt Martin Steilmann berät und vertritt Mandanten schwerpunktmäßig im Bereich des öffentlichen und privaten Baurechts sowie des Architektenrechts.
Weiteren Tätigkeitsschwerpunkte bilden das Wohnungseigentumsrecht sowie das Immobiliarsachen-recht, insbesondere auch das Zwangsversteigerungsrecht.
Rechtsanwalt Martin Steilmann ist
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht.
Rechtsanwalt Steilmann ist bundesweit vor allen Gerichten (mit Ausnahme des Bundesgerichtshofes) vertretungsberechtigt. Er steht im Angestelltenverhältnis zu Herrn Prof. Dr. Ralf Stark.
Korrespondenzsprache:
Ihr Recht als Verbraucher. Geschäfte des täglichen Lebens (mit D. Heckmann u. F. Korn)
Cornelsen Verlag Scriptor, Februar 2007